Liebe Patienten,
als gesetzlich Versicherte benötigen Sie für die erste Therapiestunde eine Heilmittelverordnung/ Rezept. Dieses stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Kliniken, Neurologen oder Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie:
Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
Zuzahlungen
Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Außerdem müssen wir seitens der Krankenkassen eine Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung erheben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de.
Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.
Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie sich weiter über therapierelevante Themen informieren wollen, klicken Sie gerne auf die von uns zusammengestellten Links.
dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasie e.V.
Das Schlaganfall-Portal im Internet
StillLeben e.V. - Selektiver Mutismus
Verein für Mehrsprachigkeit an Kindertageseinrichtungen und Schulen e.V.
KIBIS - Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich
Großer Hillen 2a
30559 Hannover
Herthastraße 6
30559 Hannover
Tel.: 0511 - 370 697 18
Fax: 0511 - 370 697 40
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