Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Hinweise zur Abrechnung privat-therapeutischer Leistungen:
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
als Privatpatient stehen Ihnen alle Möglichkeiten der ärztlichen Therapie offen. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung regelt die Rechnungstellung des Arztes/Logopäden, die Beihilfevorschriften regeln die Erstattungsansprüche des Beihilfeberechtigten gegenüber seinem
öffentlich-
Diese Gebührenordnung sieht vor, dass die Berechnung der Leistung entsprechend
dem Zeitaufwand
der Schwierigkeit und
den Umständen der Behandlung
mit einem Multiplikator zwischen 1,0 bis 3,5 erfolgt. Im Allgemeinen werden durchschnittliche Leistungen bis zum 2,3-
Die Vergütung der Leistung in unserer Praxis orientiert sich an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen) für Logopäden x dem Multiplikator 1,8.
Ihre Erstattungsansprüche
Eine Erstattung der entstandenen
Behandlungskosten erfolgt nach den Beihilfevorschriften bzw. den abgeschlossenen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung
Bitte erörtern Sie die Kostenübernahme der Behandlung zu Beginn der Therapie mit Ihrem Versicherungsunternehmen. Einige wenige Versicherungen übernehmen die Kosten einer Behandlung
nicht im vollen Umfang, d.h. der privat versicherte Patient muss damit rechnen, dass er seine Aufwendungen in diesem Fall nicht voll erstattet bekommt.
Da private Krankenversicherungsunternehmen Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen erstatten, können Sie als Patient wählen, in welchem Ausmaß Sie Krankheitsrisiken absichern
wollen.
Großer Hillen 2a
30559 Hannover
Herthastraße 6
30559 Hannover
Tel.: 0511 - 370 697 18
Fax: 0511 - 370 697 40
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